Das Service-Level-Agreement beschreibt die Verfahren und Regelungen für alle Updates, Aktualisierungen und Serviceleistungen in Zusammenhang mit der bereitgestellten Hardware und Software der Auftragnehmerin für die Auftraggeberin.
[1] Reaktionszeit Anfrage über E-Mail: support@go-digital-software.com
[2] Anfrage eingereicht über ein Ticket-Formular auf der Webseite von Go Digital.
[3] Anfrage eingereicht als Aufgabe im Support-Portal Go Digital.
Die angegebenen Zeiten entsprechen der Standard-Reaktionszeit werktags, in den Supportzeiten der Auftragnehmerin.
Die angegebenen Zeiten entsprechen der Standard-Reaktionszeit werktags, in den Supportzeiten der Auftragnehmerin.
Die vorliegenden Vertragsbedingungen gelten ausschließlich; abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftraggeber ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn der Auftraggeber in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers dessen Leistungen vorbehaltlos annimmt.
Die Einordnung der Meldungen der Auftraggeberin nach den oben genannten Unterteilungen, erfolgt durch die Mitarbeiter der Auftragnehmerin nach pflichtgemäßem Ermessen, basierend auf der Fehlerbeschreibung der Auftraggeberin.
Innerhalb der festgelegten Reaktionszeit erhält die Auftraggeberin eine Antwort per E-Mail. Im Idealfall beinhaltet diese qualifizierte Aussage bereits die Lösung bzw. den Abschluss des Vorgangs, zumindest aber eine erste Einschätzung der Meldung und die Information über die weitere Vorgehensweise.
Der Bezugszeitraum ist der Kalendermonat.
Für periodische, geplante oder ungeplante Wartungsarbeiten an den Systemen des Auftragnehmers und seiner Unterauftragnehmer, die für den Erhalt und die Sicherheit des laufenden Betriebes bzw. der Durchführung von Updates oder Upgrades notwendig sind, können darüber hinaus gesonderte Wartungsfenster vereinbart werden. Eventuelle Beeinträchtigungen der Verfügbarkeit durch solche notwendigen Arbeiten während der vereinbarten Wartungsfenster werden nicht als Ausfallzeiten berücksichtigt. In Ausnahmefällen kann eine Systemwartung unter Berücksichtigung der geringstmöglichen Beeinträchtigung des laufenden Betriebs auch in allen übrigen Zeiten durchgeführt werden. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über geplante Systemwartungen so früh wie möglich.
Ausfallzeiten, die auf einem der folgenden Ereignisse beruhen, mindern die Verfügbarkeit nicht: